AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Möbelspediteur (Auftragnehmer) führt unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus.

Versicherung und Haftung:

A) Der Auftragnehmer ist verpflichtet das Transportgut zu versichern, sofern dazu ein schriftlicher Auftrag unter Angaben des Versicherungswertes und der zu deckenden Gefahren vorliegt.

B) Wird die Verpackung des Transportgutes nicht vom Auftragnehmer durchgeführt, übernimmt dieser keine Verantwortung (ausgenommen im Falle einer bereits abgeschlossenen Versicherung).

D) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden infolge fehlender oder mangelhafter Verpackung durch den Auftraggeber.

E) Die Haftung ist weiter ausgeschlossen für Beschädigungen von Wänden, Fenster, Böden und Stiegengeländer, sofern die Größe und Gewicht der zu transportierenden Güter nicht dem Raumverhältnis entsprechen.

F) Die Haftung erlischt, wenn äußerlich erkennbare Mängel nicht sofort bei Lieferung oder äußerlich nicht erkennbare Mängel spätestens binnen 7 Tagen nach Lieferung dem Auftragnehmer schriftlich zur Kenntnis gebracht werden.

Mündliche Abrede:

Mündliche Abreden bestehen nicht. Allfällige Änderungen und Ergänzungen des Auftrages bedürfen der Schriftform bei sonstiger Unwirksamkeit.

Abrechnung:

A) Nach der Ablieferung des Umzugsgutes wird ein Lieferschein an den Auftraggeber ausgefolgt.

B) Der Lieferschein darf nur von Umzug4U -Mitarbeitern ausgestellt werden. Schriftliche Anmerkungen des Auftraggebers auf dem Lieferschein sind ungültig und gelten vor Gericht nicht als Beweis. Als Beweis vor Gericht gelten nur die von Mitarbeitern des Auftragnehmers erfassten Anmerkungen. Die ausschließlich geltende Anmerkung des Auftraggebers ist dessen Unterschrift. Alle anderen Anmerkungen bzw. Reklamationen werden vom Auftragnehmer nicht akzeptiert.

C) Nach Bearbeitung des Lieferscheines wird die Rechnung, deren Fälligkeit 7 Tage beträgt, an den Auftraggeber zugeschickt. Der Auftragnehmer ist bei Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie Verzugszinsen in der Höhe von 6,5 % p. a. ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen.

D) Besonders abgerechnet werden: Transporte mit Klavieren,Tresoren und anderen Schwergütern.

Sonstige Vereinbarungen:

Sonstige Vereinbarungen bedürfen für deren Gültigkeit sowohl eine Unterschrift als auch Stempel des Geschäftsführers.

Gültigkeit:

Diese AGB betreffen alle Verträge, Leistungen und sonstige Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärung des Kunden sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Auftragnehmer unwidersprochen sind.

Jeder Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unterliegt österreichischem Recht. Sofern der Kunde nicht Verbraucher ist und das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt, wird zur Entscheidung aller mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten die ausschließliche Zuständigkeit des am Sitz des Auftragnehmers (Stadt Wien) sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.

Falls der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers in Anspruch nimmt, erklärt er damit zugleich, dass er diese AGB akzeptiert.